Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge im Sinne des § 651a BGB

Bei der von uns angebotenen Kombination der Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher profitieren Sie als Teilnehmer unserer Reisen von allen EU-Rechten, die für Pauschalreisen gelten. Die MAHO on Earth GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Gesamtpakets.

Darüber hinaus verfügt die MAHO on Earth GmbH über einen Schutz, der die Erstattung aller geleisteten Zahlungen gewährleistet und sofern der Transport  in der Pauschalreise inbegriffen ist, ist die Rückführung im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz des Unternehmens garantiert. 

Weitere Informationen zu den wichtigsten Rechten unter Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie unter 

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32015L2302&from=EN.

Wesentliche Rechte für Teilnehmer gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  • Der Reisende erhält vor Abschluss des Pauschalreisevertrages alle wesentlichen Informationen zur Pauschalreise.
  • Für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen haftet stets mindestens ein Unternehmen.
  • Reisende erhalten eine Notfalltelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, damit sie den Reiseveranstalter oder das Reisebüro kontaktieren können.
  • Reisende können das Paket mit angemessener Vorankündigung und unter Umständen gegen zusätzliche Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Eine Erhöhung des Pauschalreisepreises ist nur bei unabwendbarem Kostenanstieg (z. B. Treibstoffpreis) und nur dann möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, spätestens jedoch 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 8 % des Pauschalreisepreises, können die Reisenden vom Vertrag zurücktreten. Behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Preise zu erhöhen, haben die Reisenden Anspruch auf eine Preisminderung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern.
  • Reisende können den Vertrag kündigen, ohne dass eine Stornogebühr erhoben wird, und erhalten eine volle Rückerstattung aller Zahlungen, wenn sich wesentliche Elemente der Pauschalreise, mit Ausnahme des Preises, erheblich ändern. Storniert das für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmen die Pauschalreise vor Beginn der Reise, haben Reisende Anspruch auf Rückerstattung und ggf. Schadensersatz.
  • Reisende können den Vertrag ohne Zahlung einer Stornogebühr vor Beginn der Pauschalreise kündigen, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, z.B. schwerwiegende Sicherheitsbedenken am Zielort, die sich voraussichtlich auf die Pauschalreise auswirken werden.
  • Darüber hinaus können Reisende jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Teile der Pauschalreise nicht wie vereinbart erbracht werden, sind dem Reisenden geeignete Alternativarrangements ohne Mehrkosten anzubieten. Reisende können den Vertrag ohne Stornogebühr kündigen, wenn die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird und dadurch die Durchführung der Pauschalreise erheblich beeinträchtigt wird und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Reisende haben Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadensersatz, wenn eine Reiseleistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Falle einer Insolvenz des Veranstalters, oder, wo anwendbar, des Vermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Wird der Veranstalter bzw. der Vermittler nach Beginn der Pauschalreise zahlungsunfähig erklärt und sofern der Transport  in der Pauschalreise inbegriffen ist, ist die Rückführung der Reisenden gesichert. Die MAHO on Earth GmbH hat Insolvenzschutz bei der R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Betreut durch: Schmetterling Verwaltungs-GmbH, Geschwand 131, D-91286 Obertrubach-Geschwand, Tel.: +49 (0) 91, abgeschlossen 97/62 82-517, E-Mail: versicherung@schmetterling.de | www.schmetterling-versicherung.de. Reisende können sich im Falle einer Leistungsverweigerung aufgrund einer Insolvenz der MAHO on Earth GmbH an diese Einrichtung wenden.

Die Richtlinie (EU) 2015/2302 in ihrer Umsetzung in nationales Recht finden Sie unter: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de