A Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) ergänzen die gesetzlichen Regelungen der §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nebst §§ 250 und 252 EGBGB sowie die Pauschalreiserichtlinie EU 2015/2302.

Bitte lesen Sie unsere AGB sorgfältig durch, da sie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Teilnehmer sowie der MAHO on Earth GmbH definieren. 

Die AGB sowie unsere Datenschutzerklärung gelten für sämtliche Verpflichtungen und Rechtsbeziehungen wie etwa das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde (nachfolgend: „Teilnehmer“), der die Dienste der MAHO on Earth GmbH (nachfolgend: „wir“, „uns“ oder „unser“) in Anspruch nimmt, und uns als Reiseveranstalter. Die auf der Reiseanmeldung (Buchung) erstgenannte Person (Verantwortliche Person, im Folgenden: „vP“) ist für alle vertraglichen Verpflichtungen der von ihr in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer verantwortlich. Verweise auf „Teilnehmer“ umfassen die vP und alle ihre Mitreisenden, in deren Namen eine Buchung vorgenommen worden ist, oder jede andere Person, welche einer Buchung hinzugefügt oder übertragen wird.

Anderslautenden Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich, sofern ein Teilnehmer in irgendeiner Weise auf solche Geschäftsbedingungen verweist.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen der AGB in vollem Umfang gültig.

B Umfang der vertraglichen Reiseleistungen

  1.  Die vertraglich geschuldete Leistung ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Reisebeschreibung (“ÜBERSICHT”, “INBEGRIFFEN/AUSGESCHLOSSEN”, “REISEVERLAUF”, “REISEINFO”) auf unserer Website in Verbindung mit den sonstigen vorvertraglichen Informationen, unseren AGB sowie der den Teilnehmern zugesandten individuellen Bestätigungsrechnungen. Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich auf unserer Website erwähnt oder von Teilnehmern gewünscht werden, werden von uns gesondert bestätigt. Sollten wider Erwarten die jeweiligen Reisebeschreibungen auf unserer Website von den Angaben in unseren AGB abweichen oder ihnen widersprechen, so gelten stets die Angaben in den Reisebeschreibungen.
  1. Das Angebot der vP zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages wird von uns nur unter der Voraussetzung angenommen, dass allen Teilnehmern der Reise, insbesondere der vP bewusst ist, dass die Durchführung der Reise mit gewissen Gefahren und Risiken, wie z. B. Wetterextreme, ein Mangel an gewohnter medizinischer Versorgung, körperliche Anstrengungen, Kontakt mit potenziell gefährlichen Wildtieren und möglicher Verlust oder Beschädigung von Eigentum, verbunden ist. Darüber hinaus sind sich die Teilnehmer darüber im Klaren und erkennen an, dass die allgemeinen Hygiene-, Sicherheits- und Gesundheitsstandards nicht mit den EU-Standards vergleichbar sind und dass der Charakter dieser Reise Flexibilität erfordert und die Teilnehmer sich während der Reise auf bestimmte Anpassungen einstellen müssen, die sich aus der Einhaltung solcher Standards ergeben. An dieser Stelle möchten wir die Teilnehmer daran erinnern, dass Tiererlebnisse in freier Wildbahn nicht zu 100% vorhersehbar sind und Sichtungen daher nicht garantiert werden können. Die Teilnehmer bestätigen, dass sie alle bereitgestellten Leistungen und Einrichtungen freiwillig und in vollem Wissen über die Risiken und die Art der Tour in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für die Testamentsvollstrecker, Erben, Treuhänder und Hinterbliebenen der Teilnehmer.

C Finanzielle Sicherheit

Wir haben für alle Reisepakete eine Insolvenzversicherung (R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden) abgeschlossen, um sowohl die Anzahlung (Deposit) als auch die vollständige Bezahlung der Teilnehmer abzusichern. Der jeweilige Sicherungsschein ermöglicht den Teilnehmern im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung.

D Buchungs- und Zahlungsbedingungen

  1.  Die vP haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen aller Teilnehmer, für die sie die Buchung durchführt, wie für ihre eigenen, sofern die vP diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs bestätigt die vP, diese ausdrückliche und gesonderte Erklärung von den in der jeweiligen Buchung aufgeführten Teilnehmern erhalten zu haben. Die vP übernimmt die finanzielle Verantwortung für die Zahlung der Buchung im Namen aller in der Buchung aufgeführten Teilnehmer.
  2.  Die vP stimmt insbesondere zu, dass die AGB sowie unsere Datenschutzerklärung von ihr gelesen und verstanden wurden und dass sie sich damit einverstanden erklärt und insbesondere von den Teilnehmern, für welche sie verantwortlich ist, befugt wurde, diese an ihrer statt zu akzeptieren. 
  3.  Die vP muss zwingend mindestens 18 Jahre alt sein und erklärt bei der Bestellung von Dienstleistungen mit Altersbeschränkung, dass die vP und alle ihre Mitreisenden, für welche sie verantwortlich ist, das für den Erwerb dieser Dienstleistungen erforderliche mindest Alter erreicht haben.
  4.  Ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrages zwischen MAHO on Earth GmbH und jedem Teilnehmer kommt durch die Reiseanmeldung (Buchung) der vP mit Abschluss des kostenpflichtigen Buchungsvorgangs zustande. Grundlage für dieses Angebot sind insbesondere die Reisebeschreibungen auf unserer Website sowie diese AGB. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung der Taste „Bestellen“ und der Erhalt der elektronisch generierten Bestätigung der Buchung begründet seitens der Teilnehmer keinen Anspruch auf Abschluss eines Reisevertrages.
  5.  Ein verbindlicher Vertrag kommt ausschließlich mit der schriftlichen Bestätigungsrechnung inklusive des Sicherungsscheins zustande, welche wir der  vP per E-Mail zusenden. Weicht der Inhalt der Bestätigungsrechnung vom Inhalt des Angebots der vP ab, stellt die Bestätigungsrechnung ein neues Angebot der MAHO on Earth GmbH dar. Dieses ist verbindlich für die Dauer von sieben Tagen. Auf der Grundlage des neuen Angebots kommt der Vertrag zustande, sobald die vP das neue Angebot innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, etwa durch Leistung der Anzahlung, etwaiger sonstiger Zahlungen, annimmt.
  6.  Die MAHO on Earth GmbH ist alleiniger Bevollmächtigter hinsichtlich Vertragsabschlüsse, Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen, Preise etc.. Unsere Reisevermittler und Partner sind hierzu nicht befugt.
  7.  Falsch angegebene oder fehlende Daten können zu Problemen mit unerwünschten negativen Auswirkungen auf die gesamte Reise führen und deren Änderung zu einem späteren Zeitpunkt ist unter Umständen nicht mehr möglich. Um das bestmögliche Reiseerlebnis bieten zu können, ist die vP verpflichtet, die Bestätigungsrechnung und alle anderen erhaltenen Dokumente sorgfältig auf Richtigkeit zu prüfen (Name, Reisedaten, Reiseziel usw.) und uns etwaige Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen. Umbuchungs- oder Stornogebühren sowie Gebühren für Namensänderungen sind sofort zahlbar.
  8. Zahlungen – Die jeweilige Anzahlung (Deposit), der Restbetrag oder der Gesamtbetrag kann per Banküberweisung oder Kreditkarte erfolgen und ist wie folgt fällig:
    • i. Anzahlung: 30 % des gesamten Reisepreises sind sofort nach Erhalt der Bestätigungsrechnung und des Sicherungsscheins ohne Abzug fällig.
    • ii. Restzahlung: 70 % des gesamten Reisepreises sind fällig und ohne weitere Aufforderung sofort ohne Abzug zu leisten, sobald wir die für das jeweilige Reisearrangement erforderliche Mindestteilnehmerzahl bestätigen.
    • iii. Bei Buchungen innerhalb der letzten 31 Tage vor dem geplanten Tourbeginn ist der volle Preis (Anzahlung und Restzahlung) sofort fällig und zahlbar, sobald wir Ihnen eine entsprechende Bestätigungsrechnung und den Sicherheitsschein zugesendet haben.
    • iv. Wird die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht vollständig und/oder nicht fristgerecht geleistet, ist die MAHO on Earth GmbH berechtigt, nach Mahnung unter Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Wir berechnen Ihnen die Kosten des Rücktritts gemäß Abschnitt G. Wir behalten uns das Recht vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach deutschem Recht geltend zu machen.

E Leistungs- und Preisänderungen

  1.  Unsere Reisen sind langfristig geplant, sodass wir im Einzelfall auf Änderungen und Abweichungen reagieren müssen, die sich auf Reiseleistungen und Preise beziehen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf unserer Website angegeben waren. Wir behalten uns das Recht vor, diese Vertragsinhalte entsprechend den jeweiligen Änderungen vor Vertragsschluss und nach Vertragsschluss  jederzeit,  im Falle einer Preisanpassung bis spätestens 20 Tage vor dem geplanten Reisebeginn, anzupassen.
  1.  Soweit nach Vertragsschluss erforderliche Änderungen und Abweichungen des verbindlichen Vertrages geringfügig sind (z.B. Wechsel der Unterkunft in eine andere mit gleichem oder höherem Standard), behält sich die MAHO on Earth GmbH ausdrücklich das Recht vor, diese Vertragsinhalte zu ändern. Wir werden den PIC über die Änderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme des Änderungsgrundes per E-Mail informieren.
  1.  Sofern nach Vertragsschluss erforderliche Änderungen und Abweichungen des verbindlichen Vertrages von erheblicher Bedeutung sind (z. B. Wechsel der Unterkunft in eine andere mit geringerem Standard), hat der Teilnehmer binnen einer Woche nach Zugang unserer entsprechenden E-Mail das Recht, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten, die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern wir eine solche anbieten können, oder das neue Angebot zur Änderung des Reisevertrages anzunehmen. Die vP nimmt das Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, etwa durch Zahlung der Anzahlung, etwaiger sonstiger Zahlungen oder Beginn der Reise, an. Antwortet uns die vP innerhalb dieser gesetzten Woche nicht oder überhaupt nicht, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Wir werden die vP über die Änderungen unverzüglich nach Kenntnisnahme des Änderungsgrundes per E-Mail informieren.
  1.  Bei Mängeln der geänderten Leistungen bleiben etwaige Gewährleistungsansprüche unberührt.
  1.  Nach Vertragsschluss darf der Preis der Pauschalreise nur dann einseitig erhöht werden, wenn sich Kosten (Energiekosten (z. B. Kosten für Treibstoff), Abgaben, Steuern oder Gebühren, die zur Berechnung des Pauschalpreises verwendeten Wechselkurse)) erhöhen, die nicht von uns beeinflussbar sind. Übersteigt diese Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, können Teilnehmer innerhalb einer Woche nach Zugang unserer entsprechenden E-Mail ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, an einer von uns angebotenen Ersatzreise teilnehmen, sofern wir eine solche anbieten können, oder das neue Angebot zur Änderung des Reisevertrages annehmen. Antwortet die vP innerhalb dieser gesetzten Woche nicht oder überhaupt nicht, gilt das neue Angebot als angenommen. Über eine Preisänderung werden wir die vP unverzüglich per E-Mail informieren, nachdem wir Kenntnis vom Grund der Änderung erhalten haben. Die Teilnehmer haben das Recht auf eine Preisminderung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringert haben. Bei der Berechnung einer Preisminderung sind die dadurch entstehenden Verwaltungskosten zu berücksichtigen. Bis zu einer Änderung von 2,0 % des Reisepreises sehen die MAHO on Earth GmbH sowie die Teilnehmer von einer Preisanpassung ab.

F Umbuchung

  1. Nach Abschluss des Reisevertrages besteht kein Rechtsanspruch der Teilnehmer auf eine Umbuchung, wie z.B. Änderungswünsche bezüglich der Reiseinhalte (Umbuchung auf eine andere Reise, Änderungen bezüglich des Termins, der Unterkunft etc.). Wenn eine vP eine Umbuchung wünscht, prüfen wir, ob der Änderungswunsch möglich ist und ob damit ggf. Mehrkosten verbunden sind.
  1. Teilnehmer können den Reisevertrag spätestens 7 Werktage vor Reisebeginn gemäß § 651e BGB auf eine andere Person übertragen. Dieser Dritte übernimmt die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag. Die Anfrage muss schriftlich an team@earthmaho.com gesendet werden. Bestimmte Reisearrangements können nach der Bestätigung nicht mehr geändert werden, und jede Änderung oder Stornierung kann zu einer Gebühr von bis zu 100 % des entsprechenden Teils der Arrangements führen.

G Stornierung durch den Teilnehmer

  1. Teilnehmer können jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Diese Stornierung muss schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer per E-Mail an team@earthmaho.com erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Widerrufs ist dessen Eingang bei uns. In diesem Fall verliert die MAHO on Earth GmbH den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch vom Teilnehmer eine angemessene Entschädigung einschließlich der dadurch entstehenden Verwaltungskosten verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz steht uns insbesondere zu, sofern wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben oder keine außergewöhnlichen Umstände am oder in der unmittelbaren Nähe des Zielortes eintreten, die die Durchführung der Reise wesentlich erschweren. Den Schadensersatzanspruch hat die MAHO on Earth GmbH unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn prozentual zum Reisepreis ermittelt. Andere Verwendungen der Reiseleistungen werden geprüft und berücksichtigt sowie ggf. ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Die Stornogebühr wird wie folgt berechnet:
    • i. Mehr als 60 Tage vor Reisebeginn: 30 % des gesamten Reisepreises, zzgl. 250,00 EUR Verwaltungsgebühr
    • ii. 59 bis 31 Tage vor Reisebeginn: 80 % des gesamten Reisepreises
    • iii. 15 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 90 % des gesamten Reisepreises
    • iv. 14 Tage und weniger vor Tourbeginn / bei Nichterscheinen: 100 %.
  1. Für den Fall, dass einzelne Reiseleistungen von uns ordnungsgemäß angeboten wurden, Teilnehmer sie aber aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben (z. B. vorzeitige Rückreise etc.), nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen haben, besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Ersatzleistungen in Form einer anteiligen Rückerstattung des Reisepreises. Etwaige Aufwendungen, die uns von unseren  Partner erstattet werden, werden wir selbstverständlich an die Teilnehmer weiterreichen.
  2. Teilnehmern steht der Nachweis frei, dass ein geringerer Schaden als die jeweils von ihnen geforderte Pauschale entstanden ist. Grundsätzlich empfehlen wir unseren Teilnehmern dringend den Abschluss einer Reisekrankenversicherung und weiter einen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung inklusive eines Notfallrücktransportes in ihr Heimatland. Wenn der Grund (Unfälle, Krankheiten, Tod von Angehörigen, Verlust des Arbeitsplatzes usw.) für die Stornierung durch die Bedingungen der Versicherungspolice abgedeckt ist, kann möglicherweise der berechnete Betrag zurückgefordert werden.
  3. MAHO on Earth GmbH behält sich das Recht vor, einen höheren, konkreten Schadensersatz zu verlangen, wenn wir nachweisen, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die oben aufgeführten Pauschalbeträge gemäß Abschnitt G 1 entstanden sind.

H Stornierung durch MAHO on Earth GmbH

  1.  Sollte die gemäß Reisebeschreibung auf unserer Website erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behalten wir uns das Recht vor, die Reise bis 31 Tage vor Reiseantritt abzusagen.
  1.  Aufgrund höherer Gewalt können wir jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.
  1.  Wir sind berechtigt, den Pauschalreisevertrag fristlos zu kündigen, wenn Teilnehmer nach Einschätzung der MAHO on Earth GmbH oder des Reiseleiters körperlich oder geistig (z. B. durch Krankheit, Nichterreichen der erforderlichen Fitness oder aus anderen Gründen, z. B. Pandemieverdächtiger) nicht in der Lage sind, die Anforderungen aufgrund der Reisebeschreibung zu erfüllen. Abhängig vom Grund können Teilnehmer alternativ auch nur teilweise von den betroffenen Aktivitäten ausgeschlossen werden.
  1.  Wir sind zum fristlosen Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt, wenn Teilnehmer trotz Abmahnung die Durchführung der Reise so erheblich stören, dass auch zum Schutz der anderen Mitreisenden die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Gleiches gilt bei vertragswidrigem Verhalten der Teilnehmer, insbesondere bei Nichtzahlung des Restbetrages durch die vP.
  1.  Außer aus den oben genannten Gründen sind wir zum Rücktritt berechtigt, wenn  Teilnehmer sich nicht an die Gesetze und Gepflogenheiten der auf unserer Reise besuchten Länder halten, die notwendigen Reisevorschriften (z. B. Sicherheits-, Hygiene- und Sicherheitsvorschriften) nicht einhalten, die notwendigen Reisedokumente nicht mit sich führen, auf eine Begleitperson angewiesen sind, aber ohne Begleitung reisen oder die Reiseanmeldung mit falschen Personalangaben vorgenommen haben.
  1.  Im Falle einer Stornierung durch uns gem. Ziff. H 1. oder H 2. informieren wir die vP durch eine entsprechende E-Mail und erstatten bereits geleistete Zahlungen innerhalb von 7 Tagen zurück.
  1.  Wird der Reisevertrag von uns gemäß H 3., H 4., oder H 5. storniert, behält MAHO on Earth GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Ein Anspruch der Teilnehmer auf eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises besteht ebenfalls nicht. Etwaige Aufwendungen, die uns von unseren Partner erstattet werden, werden wir selbstverständlich an die Teilnehmer weiterreichen.
  1. Im Falle einer Stornierung durch uns gem. Ziff. H erstattet MAHO on Earth GmbH keine Leistungen Dritter (z. B. Visa, Flüge), die Teilnehmer zusätzlich zu unserem Pauschalreisevertrag erworben haben.

I Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

  1. Bezüglich der auf unseren Reisen besuchten Länder müssen sich alle Teilnehmer an die jeweiligen Gesetze und Gepflogenheiten halten, die jeweiligen Gesundheits- und Einreisebestimmungen (Sicherheit, Hygiene, Sicherheitsbestimmungen, ggf. erforderliche Impfungen und Devisenbestimmungen etc.) in Erfahrung bringen und diesen nachkommen, sich die notwendigen Reisedokumente (z. B. Reisepass, Visum) beschaffen und mit sich führen. Hierzu können wir nur allgemeine Informationen geben. Persönliche sowie gesundheitliche Anforderungen müssen von allen Teilnehmern selbstständig bei den zuständigen Botschaften und/oder Konsulaten abgeklärt werden. Da sich die Anforderungen ändern können, müssen die Teilnehmer vor der Abreise sicherstellen, dass alle Informationen auf dem neuesten Stand sind. Wir verweisen an dieser Stelle auch auf Abschnitt M „Pass-, Visum-, Zoll- und Gesundheitsanforderungen“. 

Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Regelungen ergeben, gehen zu Lasten der entsprechenden Teilnehmer. Die MAHO on Earth GmbH übernimmt keine Verantwortung, wenn die Teilnehmer die Reise nicht antreten können oder ihnen sonstige Schäden entstehen, weil die Teilnehmer etwaige Pass-, Visa-, Einwanderungsbestimmungen oder Gesundheitsformalitäten usw. nicht eingehalten haben. Die Teilnehmer verpflichten sich, uns Bußgelder oder sonstige Verluste, die aus einer solchen Nichteinhaltung entstehen, zu erstatten.

  1.  Insbesondere Entscheidungen der MAHO on Earth GmbH, der Reiseleiter oder anderer Verantwortlicher (z. B. Hotelmanager) sind in allen Fragen der Sicherheit und des Wohlergehens der Reiseteilnehmer endgültig und die Teilnehmer müssen allen angemessenen Forderungen dieser Personen nachkommen.
  1.  Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich so rechtzeitig am Startort der Tour einzufinden, dass die Tour ohne jedwede Verzögerung beginnen kann. Aus diesem Grund empfehlen wir, sehr sorgfältig zu planen und z.B. mögliche Staus, Verspätungen oder Verzögerungen im Zusammenhang mit Anschlussflügen zu berücksichtigen. Insbesondere vor einem internationalen Flug wird dringend empfohlen, die Ankunft drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzuplanen.
  1.  Soweit eine Mängelrüge nicht erkennbar zwecklos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist, sind die Teilnehmer verpflichtet, uns unverzüglich zu melden, wenn die Reise nicht vertragsgemäß durchgeführt wird. Zu diesem Zweck können sich die Teilnehmer an die MAHO on Earth GmbH (team@earthmaho.com), die Reiseleiter und weitere Verantwortliche wenden. Anschließend können die Teilnehmer Abhilfe verlangen und wir werden die Minderleistung innerhalb angemessener Frist beheben. Die Reiseleiter oder andere Beauftragte als Mitarbeiter der MAHO on Earth GmbH sind zur Anerkennung von Ansprüchen nicht berechtigt. 

Mit der Erbringung einer vom jeweiligen Teilnehmer akzeptierten gleichwertigen oder höherwertigen Ersatzleistung durch uns gilt der Mangel als behoben. Wegen eines erheblichen Mangels können Teilnehmer Minderung des Reisepreises verlangen, wenn trotz des Verlangens nach Abhilfe die Reiseleistungen oder Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. 

Sollten die oben genannten Maßnahmen fehlschlagen, sind die jeweiligen Teilnehmer berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten.

  1.  Die Teilnehmer sind verpflichtet, uns unverzüglich über etwaige Schäden oder Schadensrisiken zu informieren und/oder den Eintritt von Schäden möglichst zu verhindern bzw. gering zu halten.
  1.  Wir müssen die jeweiligen Teilnehmer hinsichtlich der Eignung der gewählten Reise/Aktivität beraten können. Daher muss uns die vP über mögliche medizinische Probleme oder Behinderungen informieren, die die Reise beeinträchtigen könnten, bevor MAHO on Earth GmbH den Reisevertrag bestätigt. Gleiches gilt für medizinische Probleme oder Behinderungen der Teilnehmer, für die die vP verantwortlich ist. Wir sind berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen, aus dem hervorgeht, dass ein Teilnehmer für die Teilnahme an der Reise geeignet ist. Eine Bestätigung des Reisevertrages durch die MAHO on Earth GmbH erfolgt nicht, wenn wir den Anforderungen nicht nachkommen können oder die vP uns vor Abschluss des Reisevertrages nicht alle Einzelheiten mitgeteilt hat. Sobald uns diese Einzelheiten bekannt werden, können wir vom Reisevertrag zurücktreten und die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

J Haftung der MAHO on Earth GmbH

  1.  Die vertragliche Haftung der MAHO on Earth GmbH ist für solche Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft verursacht wurden, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
  1.  Wir übernehmen keine Haftung für Personenschäden, Sachschäden und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die in der Reisebeschreibung als Fremdleistungen gekennzeichnet und als solche vermittelt sind (Ausflüge, Sportveranstaltungen, Ausstellungen etc.). Es handelt sich lediglich um optionale Angebote und sind nicht Gegenstand des Reisevertrages mit uns.
  1.  Sofern Gepäck, persönliche Gegenstände und Wertgegenstände (Geld, Kameras, Smartphones, Notebooks und Tablets inklusive Zubehör, wichtige Dokumente, Schmuck etc.) nicht zur gesonderten Aufbewahrung (Safe der Rezeption etc.) hinterlegt wurden, haften wir nicht für deren Verlust und/oder Schäden aufgrund von Diebstahl oder anderen extremen Einflüssen, es sei denn, diese Umstände sind insbesondere auf schuldhaftes Verhalten unsererseits zurückzuführen.
  1.  MAHO on Earth GmbH haftet nicht und zahlt keinen Schadensersatz für Verletzungen, Krankheiten, Todesfälle, Verlorenes, jegliche sonstige Schäden, Ausgaben, Kosten oder andere Ansprüche jeglicher Art, wenn diese auf Handlungen und/oder Unterlassungen der betroffenen Teilnehmer oder Dritter zurückzuführen sind, die mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht in Zusammenhang stehen, und/oder unvorhersehbar oder unabwendbar waren. Gleiches gilt für außergewöhnliche oder unvorhersehbare Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle oder der Kontrolle unserer Dienstleister liegen und deren Folgen auch bei Anwendung aller gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder für ein Ereignis, das weder wir noch unsere Dienstleister trotz aller gebotenen Sorgfalt verhindern oder voraussehen hätten können.
  1.  Sollten unsere vertraglichen Verpflichtungen durch ein Ereignis beeinträchtigt werden, das wir oder unsere Dienstleister trotz aller Sorgfalt nicht vorhersehen oder vermeiden konnten (sog. höhere Gewalt), übernimmt MAHO on Earth GmbH keine Haftung oder Zahlung von Schadensersatz. Zu diesen Ereignissen können unter Anderem Folgende gehören: Krieg, Kriegsgefahr, terroristische Aktivitäten und deren Folgen sowie die Bedrohung durch Solche, Aufruhr, Pandemien, Natur- oder Nuklearkatastrophen, chemische oder biologische Katastrophen sowie Handlungen einer Regierung oder eines anderen Staatsangehörigen oder örtliche Behörden, einschließlich Hafen- oder Flussbehörden, Streiks und widrige Wetter-, See-, Eis- und Flussbedingungen sowie alle ähnlichen Ereignisse, die außerhalb unserer Kontrolle oder der des betreffenden Dienstleisters liegen. Die Empfehlung des Auswärtigen Amtes, ein bestimmtes Land zu meiden oder zu verlassen, kann höhere Gewalt darstellen.
  1.  Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmer, nachzuweisen, dass wir oder unsere Dienstleister ein Verschulden begangen haben.

K Haftung der Teilnehmer

Mit Vertragsabschluss übernehmen die vP und alle seine Mitreisenden die Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden oder Verluste (einschließlich fehlender gültiger Reisepässe und/oder Visa, nicht eingehaltener Einwanderungsbestimmungen und/oder Gesundheitsformalitäten usw.). Für etwaige Schäden oder Verluste ist der Betroffene vom jeweiligen Teilnehmer schnellstmöglich in voller Höhe zu entschädigen. Die Teilnehmer haften für alle sich aus ihrem Handeln ergebenden Ansprüche sowie für später gegen uns geltend gemachte Ansprüche und/oder alle weiteren uns entstehenden Kosten.

In diesem Zusammenhang verweisen wir nochmals auf Ziffer I “Mitwirkungspflichten der Teilnehmer”. Die Teilnehmer verpflichten sich insbesondere, der MAHO on Earth GmbH etwaige Bußgelder oder sonstige Schäden zu ersetzen, die uns aus der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten der Teilnehmer entstehen.

M Pass-, Visum-, Zoll- und Gesundheitsanforderungen

Die in der Reisebeschreibung enthaltenen vorvertraglichen Informationen zu den üblichen Reisepass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften richten sich an die Staatsangehörigen der Europäischen Union. Staatsangehörige anderer Länder müssen sich bei der nächstgelegenen Botschaft/Konsulat des Ziellandes über die entsprechenden Anforderungen aktuell informieren.

Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass die erforderlichen Reisedokumente für die Reisedauer ausreichend gültig sind. Insbesondere sind Fristen zur Erlangung eines Visums zu berücksichtigen. Teilnehmer sollten außerdem beachten, dass einige Länder verlangen, dass Reisepässe noch mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sind und mindestens 2 leere Seiten pro besuchtem Land haben.

N Datenschutz

  1.  Die an MAHO on Earth GmbH übermittelten Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Passdaten, Telefonnummer, E-Mail, medizinische Anforderungen und Anforderungen bzgl. einer potentiellen Diät usw.) werden verarbeitet, gespeichert und an Dritte (z. B. unsere Dienstleister, Hotels, Zoll oder Einwanderungsbehörden, soweit gesetzlich vorgeschrieben) im Rahmen des Vertragszwecks weitergegeben. Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, um eine reibungslose Abwicklung und Bezahlung der Reise gewährleisten zu können.
  1.  Auf Anfrage erhalten die Teilnehmer unentgeltlich Auskunft bezüglich der über sie gespeicherten Daten. Die Anfrage sollte an folgende Adresse gerichtet werden: team@earthmaho.com. Mit einer Nachricht an uns per E-Mail können die Teilnehmer zudem der Nutzung oder Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken ausdrücklich widersprechen. Eine etwaige Beschwerde bezüglich unseres Datenschutzes können Sie bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Bundeslandes Bayern einreichen.
  1.  Da die meisten Reisen außerhalb der EU stattfinden, sind die Datenschutzkontrollen in den Zielländern möglicherweise nicht so streng wie die gesetzlichen EU-Vorgaben. Sofern Teilnehmer uns personenbezogene Daten mit besonderen Anforderungen zur Verfügung stellen, erklären sich diese Teilnehmer damit einverstanden, dass diese Daten an alle Organisationen oder Unternehmen weitergegeben werden, die für einen Teil der Reise verantwortlich sind, unabhängig davon, ob sie sich in der EU befinden oder nicht. Ohne diese Erlaubnis der Teilnehmer kann die MAHO on Earth GmbH die Tour nicht durchführen. Selbstverständlich geben wir keine Informationen an Organisationen oder Unternehmen weiter, die nicht auf irgendeine Art und Weise für die Durchführung der Tour notwendig/verantwortlich sind.
  1.  Unsere Datenschutzerklärung können Sie unter https://earthmaho.com/datenschutz einsehen. Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (Datenschutz-Grundverordnung der EU).
  1.  Mit der Buchung bei uns erklären sich die Teilnehmer mit der Weitergabe ihrer Daten, wie oben beschrieben, zum Zwecke der Durchführung der Touren einverstanden. Die Daten werden gelöscht, sofern sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind.
  1.  Marketingmaterialien: Wir dürfen jedes auf einer unserer Touren aufgenommene Bild von Ihnen kostenlos in Medienkanälen wie Broschüren, Videos, sozialen Medien und auf unserer Website Earthmaho.com für Werbe- oder Marketingzwecke verwenden.

O Gerichtsstand, anwendbares Recht und allgemeine Klauseln

  1.  Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und der MAHO on Earth GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Rechtsverhältnissen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der MAHO on Earth GmbH. Sofern wir Teilnehmer verklagen, ist der Wohnsitz der Teilnehmer maßgebend, es sei denn, die Teilnehmer haben ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ist zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt. Ausschließlicher Gerichtsstand ist in diesem Fall der Sitz der MAHO on Earth GmbH.

Die vorstehenden Regelungen zur Rechtswahl und zum Gerichtsstand gelten nicht, soweit ihnen auf den Reisevertrag anwendbare internationale Abkommen entgegenstehen.

  1.  Bei Online-Buchungen von Pauschalreisen besteht kein Widerrufsrecht gemäß §§ 312 ff. BGB. Es gelten die gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsrechte, insbesondere das Widerrufsrecht gemäß § 651 i BGB.
  1.  Eventuelle Ansprüche gemäß § 651 i BGB sind von den Teilnehmern an team@earthmaho.com zu richten. Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.
  1.  Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für verbraucherrechtliche Streitigkeiten bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr gefunden werden können. Die MAHO on Earth GmbH nimmt nicht an dieser freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Daher kann diese Plattform von unseren Teilnehmern nicht genutzt werden. Sofern ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren für uns verpflichtend wäre, werden wir die Teilnehmer hierüber per E-Mail informieren.

Zuletzt aktualisiert am 21 Januar 2024